Die Leistungen der „physikalischen Therapie“, wie physiotherapeutische Leistungen im Sprachgebrauch der Krankenkassen heißen, untergliedern sich in zwei Gruppen:

  • Leistungen nach dem Heilmittelkatalog – sogenannte Kassenleistungen
    Das sind alle Leistungen, die die Krankenkassen nach ärztlicher Verordnung übernehmen.
  • Ergänzende Leistungen
    Die sogenannten Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen sind alle Leistungen, die die Krankenkassen im Regelfall nicht oder nur anteilig übernehmen.

Die Physiotherapiepraxis steht für alle Patienten offen, egal ob gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe, Privatversicherung, Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften.